Gebühren
Mit der Terminbuchung ist eine Anzahlung zu entrichten. (Tandemsprung-Gutscheine müssen bei Bestellung voll bezahlt werden.)
Tandemsprung: Euro 100,-
IBAN: DE82 2305 1030 0510 0950 37,
BIC: NOLADE21SHO,
bei der Sparkasse Südholstein
Die restlichen Tandemsprunggebühren sind am Sprungtag zu bezahlen. Zahlungen können vor Ort in bar oder per EC-Karte erfolgen.
Tandemtermine
Bei der Durchführung von Tandemsprüngen kann es aufgrund höherer Gewalt (z.B. Wetter) zum Teil zu erheblichen Verzögerungen oder Nichtdurchführung kommen. In diesem Fall können Sie kostenlos auf einen neuen Termin umbuchen.
Stornierung / Absage / Nichterscheinen
Bei Nichterscheinen oder Absage am Sprungtag verfällt der Gutschein bzw. die Anzahlung.
Gutscheine/ Geschenktickets
Bei ausgestellten Geschenktickets/ Gutscheinen reservieren wir Ihnen eine vertragsgemäße Dienstleistung und halten dafür Personal und Flugzeugkapazität zur Verfügung. Aus diesem Grunde können Tandem- und Kursgutscheine nur begrenzt einlösbar sein.
Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins ist begrenzt auf 24 Monate ab Ausstellungsdatum (Erwerb). Der Gutschein kann vor Ablauf der Gültigkeit einmal gegen eine Gebühr um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Gebühr beträgt mindestens 15% des Gutscheinwertes und mindestens 15,- Euro (inklusive MwSt.).
Geschenktickets und Gutscheine können ohne Kosten auf eine andere Person übertragen werden. Das Verfalldatum einer Leistung bleibt davon unberührt.
Eine Auszahlung des Gutscheinbetrages oder die Rücknahme von Geschenktickets, egal aus welchem Grund, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Versicherung
Versicherungen sind während eines Tandemfallschirmsprunges wie folgt abgeschlossen:
1. Halterhaftpflichtversicherung für die eingesetzten Luftfahrzeuge und Fallschirme zur Abdeckung von Drittschäden.
2. Passagierhaftpflichtversicherung für die eingesetzten Absetzflugzeuge und Tandemsysteme
Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Gebühren
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung zu entrichten.
AFF-Probesprung: Euro 100,-
AFF-Basiskurs: Euro 300,-
IBAN: DE69 2305 1030 0510 0885 78, Sparkasse Südholstein BIC: NOLADE21SHO
Die restlichen Kursgebühren sind bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn auf das oben angegebene Konto zu überweisen.
Umbuchung, Übertragbarkeit
Der Wechsel auf höherwertige Kurse ist jederzeit möglich, ebenso die Umbuchung von einem Tandemsprung zu einem Ausbildungskurs. Dieses gilt nur für Leistungen, die von der Albatros Fallschirmsport GmbH & Co.KG als Veranstalter angeboten werden. Geschenktickets und Gutscheine können ohne Kosten auf eine andere Person übertragen werden. Das Verfalldatum einer Leistung bleibt davon unberührt. Angefangene Ausbildungskurse können nur in höherwertige Kurse umgebucht aber nicht übertragen werden.
Rücktritt von Leistungen, Stornogebühren
Bei Stornierung eines Kurses bis 3 Tage vor Kursbeginn berechnen wir Stornokosten in Höhe der Anmeldegebühren, bei Nichterscheinen oder Absage in den letzten 2 Tagen 50 % der Kursgebühren. Angefangene Kurse müssen voll bezahlt werden.
Unterbrechung und Fortsetzung der Ausbildung
Kann die Ausbildung vom Kursteilnehmer nicht beendet oder aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, technischer Störung oder aus Gründen der Sicherheit nicht zu Ende geführt werden, besteht seitens des Kursteilnehmers kein Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, die Albatros Fallschirmsport GmbH & Co.KG hat diese Unmöglichkeit selbst zu vertreten. Nicht absolvierte Sprünge können innerhalb eines Zeitjahres nachgeholt werden. Eine Rückerstattung von Kursgebühren ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Versicherung
Versicherungen sind während der Ausbildung wie folgt abgeschlossen:
1. Halterhaftpflichtversicherung für die eingesetzten Luftfahrzeuge und Fallschirme zur Abdeckung von Drittschäden.
Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen sollten Sie sich beim Versicherer erkundigen, inwieweit der Luftsport mit eingeschlossen ist.
Haftung des Teilnehmers
Bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Beschädigung von Ausbildungsmaterial haftet der Schadensverursacher.
Kursteilnehmer können von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden, wenn Sie die
eigene Sicherheit oder die Anderer gefährden (ohne Regressanspruch).
Teilnehmerhinweis
In
der Albatros Fallschirmsport GmbH & Co.KG werden Sie mit den modernsten verfügbaren
Ausbildungsgeräten und Sicherheitseinrichtungen intensiv und sorgfältig ausgebildet.
Dennoch sollte man sich darüber im Klaren sein, daß die Ausübung des Fallschirmsportes
ein gewisses Restrisiko beinhaltet. Nicht die eingesetzte Technik, sondern der Faktor
Mensch stellt das schwächste Glied dar.
Abschluß eines Vertrages
Mit
der Buchung eines Veranstaltungsangebotes bzw. der Bestellung eines Geschenktickets
kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Albatros Fallschirmsport GmbH & Co.KG
zustande. Grundlage dieses Vertrages sind diese allgemeinen Teilnahme- und
Geschäftsbedingungen. Diese erkennen Sie mit Ihrer Anmeldung verbindlich an.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, Ihre Online-Anmeldung zu einem Kurs oder Tandemsprung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Albatros Fallschirmsport GmbH & Co.KG
Flugplatz Hartenholm
24640 Hasenmoor
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden anzugeben. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde.
Haftungsausschluß
Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber der Albatros Fallschirmsport GmbH & Co.KG oder den beteiligten Personen oder Institutionen, die an der Ausbildung beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt, durch den Betrieb der Luftfahrzeuge, seinem Verweilen auf dem Flugplatzgelände und durch sonstige Luftfahrtgeräte, durch Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
Bei Fremdleistungen bzw. anderen Leistungsträgern gelten die gesonderten Haftungs- und Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalter.
Unwirksamkeit einer Vertragsbedingung:
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Rechtswirk-samkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ungültige Bedingungen sollten so umgedeutet werden, daß der damit beabsichtigte Zweck erreicht wird.